Mit dem offiziellen Rundschreiben Nr. 87/A vom 31. August 2023 hat der italienische Fußballverband (FIGC) Maßnahmen eingeführt, die eine inklusive Kultur und ein respektvolles Umfeld fördern sollen. Ziel ist es, die Würde und die Rechte aller Mitglieder – insbesondere Minderjähriger – zu schützen, Gleichheit und Fairness sicherzustellen und Vielfalt aktiv zu wertschätzen. 

Im Sinne dieser Grundwerte, die unsere Vereinsarbeit seit jeher leiten, und in Übereinstimmung mit dem genannten Rundschreiben sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat der ASV Vahrn zum Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung unter anderem folgende Schritte gesetzt:

• Verabschiedung eines spezifischen Organisationsmodells gemäß Art. 16 des GvD Nr. 39/2021 („Safeguarding-Modell“) – download
• Einführung eines verbindlichen Safeguarding-Verhaltenskodexes – download
• Ernennung einer Safeguarding-Beauftragten: RA Chiara Resca (Kontakt:
safeguarding@asvvahrn.eu) – download

Es wird darauf hingewiesen, dass der ASV Vahrn ein Mehrspartenverein ist, der mehreren nationalen Dachsportverbänden angeschlossen ist. Gemäß Art. 16, Abs. 2 des GvD vom 28. Februar 2021, Nr. 39, hat sich der ASV Vahrn entschieden, die von der FIGC-LND herausgegebenen Leitlinien anzuwenden.